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Informationen
zu den Tauchmöglichkeiten am Baggersee Eggenstein

Der Tauchclub Ettlingen 1990 e.V.
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Tauchbeschränkungen am Baggersee Eggenstein

Ab 1.5.1999 ist der Tauchbetrieb am Baggersee Eggenstein eingeschränkt.

Folgendes gab die Nautische Gesellschaft e.V. im Auftrag der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen bekannt:

Vom 1.November bis 31.März gilt ein absolutes Wintertauchverbot. Vom 1.April bis 31.Oktober gelten folgende Regelungen:
  1. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr besteht Nachttauchverbot.

  2. Im Nordteil des Sees gilt Bade- und Tauchverbot.

  3. In den ausgewiesenen Laichzonen sowie im Familienbadebereich gilt Tauchverbot.

  4. Sporttauchen dürfen nur Personen, die im Besitz eines gültigen Tauchbrevets sind; die Sicherheitsbestimmungen des VDST sind zu beachten.

  5. Von Montag bis Donnerstag besteht für Sporttaucher keine Genehmigungspflicht.

  6. Von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen besteht eine Tagestauchkartenregelung:
    Tagestauchkarten werden im Auftrag der Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen durch die Geschäftstelle der Nautischen Gesellschaft e.V. ausgegeben. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 5,- DM pro Karte (jetzt 2,50 €, d.Red.).

  7. Kommerzielle Nutzung (Tauchschulen!) ist grundsätzlich verboten.

Es kann davon ausgegangen werden, dass die Einhaltung der Verordnung von der Gemeindeverwaltung überwacht wird. Wir (die Nautische Gesellschaft e.V., d.Red.) appellieren an alle Taucher, die Vorschriften zu beachten. Verstöße werden konsequent mit Bußgeld geahndet.

Vorankündigung: Sobald die beauftragte Firma die Rekultivierungsmaßnahmen im Bereich des ehemaligen Baggergeländes abgeschlossen hat, ist das Tauchen nur noch vom Zentralen Tauchereinstieg aus möglich. (Die Maßnahmen sind abgeschlossen und es gibt nur noch den zentralen Einstieg, d.Red.)


Informationen zum Antragsverfahren sind direkt bei der Nautischen Gesellschaft zu erfragen.
 

Wie kam es dazu?

Auf Grund des Tauchverbots in anderen Bundesländern kamen in letzter Zeit vor allem an Wochenenden immer mehr auswärtige Taucher aus dem gesamten südlichen Teil der Republik zum Teil mit Kleinbussen an den See. Die Situation war an manchen Wochenenden für Badegäste und Taucher unerträglich. Verschärft wurde die Lage noch dadurch, dass die Gemeinde den Parkplatz 2 sperren ließ, was auf interessierte Kreise innerhalb des Gemeinderats schließen lässt, die an einer generellen Nutzungsbeschränkung interessiert sind.

Der erste Regelungsentwurf sah auch eine generelle Beschränkung auf maximal 8 Tagesgenehmigungen pro Tag vor und war ausgesprochen anglerfreundlich.

Taucher der Gemeinde Eggenstein und aus der Karlsruher Region haben zusammen mit den ortsansässigen Vereinen erreicht, dass der See unter der Woche von Montags bis Donnerstags ohne Genehmigung betaucht werden kann und dass die Anzahl der Tagesgenehmigungen auf 30 pro Tag erhöht wurde.

Nach unserer Auffassung zeigt die Entwicklung um den Eggensteiner See, dass das Problem mangelnder Tauchmöglichkeiten in Deutschland außerhalb Baden-Württembergs nicht dadurch zu lösen ist, dass sich alle Taucher auf die wenigen betauchbaren Seen stürzen, bis bei diesen auch ein Tauchverbot verhängt wird, bzw. dann im Interesse der Anwohner und z.T. auch des Sees verhängt werden muss.
Wir bekommen in der Bundesrepublik nur dann bessere Tauchverhältnisse, wenn alle Taucher sich dafür engagieren, dass in ihrem jeweiligen Bundesland bessere Bedingungen geschaffen werden. Wir als kleiner Badischer Verein appelieren an die Tauchsportvereine und -verbände in diesem Sinne aktiv zu werden und zusammenzuarbeiten.


Stand: 7.5.1999 (Letzte Aktualisierung: 19.7.2009)
 
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